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Mobilfunk mit Mass in Erlenbach | ||
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Kein Grund zur Entwarnung durch Alzeimer-Studie (19. Jan. 2010) Leitfaden Mobilfunk: Hilfe für Gemeinden bei der Beurteilung von Mobilfunkantennen (14.01.2010) Ú
Petition zur
Unterstützung der parlamentarischen Initiative vom 4. Juni 2009:
Erklärung und Unterschriftenbogen WHO (Weltgesundheitsorganisation) beaufsichtigt Langzeitstudie (Infos dazu) Herbst 2009 7. Nationaler Kongress Elektrosmog am 21. November 2009 Mobiltelefon und Hirntumor: 15 Gründe zur Sorge - August 2009 Schweiz: 2000 neue Antennen geplant! Belgien: Studie führt zu Grenzwertsenkung, Juli 2009 NISV-Revision 01.07.2009: Bundesrat fürchtet Grenzwertdiskussion - Keine gesundheitliche Vorsorge Studie: DNA Bruch Immunsystem.....
-Neue Studie des Schweiz.
Nationalfonds über die elektro-magnetische Strahlungsbelastung, Mai 2009
Frankreich: Handy-Verbot in Schulen, 28. Mai 2009 Drei Französische Gerichtsurteile (März 2009), die mit dem Vorsorgeprinzip ernst machen! Schweiz: 1000 neue Antennen geplant!
Grenzwertsenkung: Jetzt ! ! !
Schwedische Wissenschaftler warnen (Sept. 2008): Werden Liechtensteins Grenzwertsenkungen auch wirkliche Grenzwerksenkungen sein? Liechtenstein senkt die Grenzwerte: Info Bericht und TV-Beitrag
6. Nationaler Kongress zu
Elektrosmog am 25. Oktober 2008: Appell an alle Internetnutzer (Juni 2008) Petition zur Senkung der Grenzwerte, 2008 Seminar: Erkennen-sanieren von: Elektrosmog, usw. 18. April 2008 in Zürich Vorbildliche Gemeinden: Liste der mutigen Kommunal- und Gerichtsentscheide in der Schweiz und FL Baumschäden: DVD zum bestellen "Hochfrequenzsender verursachen Baumschäden - eine Beweisführung"
Neue
Studie, Januar 2008: Stark erhöhtes Krebsrisiko um einen
Mobilfunksender
Filmvorführung am 3. März 2008 in Erlenbach: Baumschäden durch Mobilfunk Petition zum selber anpassen (genauere Erklärungen dazu auf der Seite "Wissen - Petitionen/Appelle"
Aus einer Berner Tierarztpraxis: Krankheitsursache "Elektromagnetische
Hochfrequenzen
Pariser Bibliotheken schalen Drathlos-Netze ab (6. Dez. 2007) Ärztezeitung, Nov. 2007: Kinder und Handys - Vorsicht!
Tagung in Winterthur 24.01.2008: "Standortplanung von Mobilfunkanlagen
in der Nutzungsplanung" Missbildungen: Bauer klagt auf Schadenersatz!
à BioInitiative: Konsortium aus Top-Wissenschaftlern fordert drastisch
tiefere Grenzwerte UMTS zehnmal mehr genschädigend als GSM-Signale 365 Ärzte warnen vor Mobilfunk!
Gesundheitliche
Mobilfunkrisiken - heute wissenschaftlich erwiesen! Interphone-Projekt (F) gibt Hinweis auf Hirntumore
Stadtrat Rapperswil Jona beschliesst 3jähriges Moratorium für die
Einrichtung neuer Mobilfunkantennen Strahlenbelastung im Kinderzimmer! EU-Agentur vergleicht WLAN-Strahlung mit Asbest! Handy statt Festnetztelefone zu Hause: Der Strahlungspegel steigt und steigt ! ! ! Neue Ärzte-Broschüre zur Mobilfunkproblematik, vom Juni 2007 Verwaltungsgericht beanstandet das Qualitätssicherungssystem einer Mobilfunkbetreiberin
Kritik zum Nationalen
Forschungsprogramm NFP57 "Nichtionisierende Strahlung - Umwelt und
Gesundheit": Ein Artikel zu Mobilfunkstrahlung in Zusammenhang mit Tieren auf Bauernhöfen Die ersten DECT Schnurlostelefone mit Sendepause: Informationsblätter (04.07.) Stäfa nahm Initiative "Antennenfreie Wohn- und Industriezonen" an WLAN: Vorsicht im Klassenzimmer! WHO in der Kritik wegen Missachtung von Beweisen "Burnout" durch Elektrosmog: Ein Erlebnisbericht WLAN: Drathlose Computernetzwerke strahlen teils erheblich! WLAN in SBB: Artikel der NZZ 8.5.07 Wireless in den Bergen: Bedenkliche Entwicklung.... Erhöhte Brustkrebszahlen bei jungen Frauen (April 2007) Bayerischer Landtag rät Schulen von WLAN ab. Brüssel: Neu, tieferer Strahlungs-Grenzwert als in der Schweiz! Mobilfunkfirmen dürfen selber kontrollieren ob ihre Antennen zu stark strahlen Schweiz. Aerztezeitung: Artikel von 2007 zu "Mobilfunk und Gesundheit" Neue Studie macht Angst.... (Blick, 2. Febr.) : Handy am Ohr: Hirntumor? Wird die NZZ zum Sprachrohr der Mobilfunkindustrie? Medien und Mobilfunk ? !: Internationale Zeitschrift für Journalismus, Januar 2007 Achtung Eltern ! : Strahlend spielen - Nintendo DS mit Funkstrahlen Parlamentarische Vorstösse vom Dez. 2006 zu: Kinder vor Elektrosmog schützen Brief an das Bundesamt für Umwelt BAFU (Ende Dez. 2006) Die erste Antenne ist gefallen!
Tumorrisiken bei der Benutzung von Mobiltelefonen
Unbedenklich" und "gering" sei die Strahlenbelastung in der Stadt
Zürich Aerztetagung-D "Mobilfunk und Gesundheit" (11. Nov. 2006) Pressebericht Finanzierung beeinflusst Studienergebnisse: UNI Bern Terre des hommes propagiert gesundheitsschädliches Verhalten
àBericht
der NZZ vom Fachkongress "Medizin und Baubiologie" im ETH-Zentrum
(19.Okt. 06) Luftschiff dass als Sendestation alle Handyantennen ersetzten soll... Wireless-Firmen rüsten Schweizer Städte mit drathlosem Breitband-Internet auf Ratgeber: "Gesundheitsrisiko Elektrosmog" neu aktualisiert
Marschhalt beim Mobilfunk: In
Dübendorf sollen vorerst Zur ETH-Studie; TNO-Replikation vom 6. Juni 2006 Unerfreuliche News betreffend BAW / WIMAX Warnplakate in Wiener Arztpraxen und Spitälern
Forderung
eines Baustopps für neue Ein Moratorium für UMTS-Mobilfunkantennen soll in Zürich eingeführt werden. Einem 2004 eingereichten Postulat der Grünen und der EVP, die gesundheitliche Bedenken gegenüber Strahlungen anmeldeten, ist klar zugestimmt worden. mbm. Just an dem Tag, an dem in den Medien die beruhigenden Resultate einer Schweizer Studie zur Wirkung kurzfristiger Mobilfunk-Belastung publik gemacht wurden, hat sich der Gemeinderat zufällig mit einem mehr als zweijährigen Postulat für ein Moratorium für UMTS-Antennen auseinandergesetzt. So unterschiedlich die Ergebnisse von Studien sind, so mannigfaltig waren die Argumente im Gemeinderat der Stadt mit der höchsten Dichte an Antennen in der Schweiz. Obwohl die jüngst publizierte Studie die Erkenntnis zutage förderte, dass das Wohlbefinden der Menschen durch die kurzfristige Bestrahlung mit Signalen von UMTS-Mobilfunkantennen nicht beeinträchtigt wird, sprach sich der Gemeinderat nach einer langen Diskussion für den Vorstoss der Grünen und der EVP aus. Während die Befürworter des Moratoriums die Resultate der Schweizer Forscher anzweifelten und auf eine ältere niederländische Studie mit gegenteiligen Ergebnissen verwiesen, sagten die Gegner, die Forderung sei rechtswidrig. In der fast nicht enden wollenden Debatte liess sich jeder Redner auch über seine Gepflogenheiten im Umgang mit dem Handy aus und darüber, wer im Rat schon wie viel Schaden durch die Strahlen genommen haben soll. Dabei zeigte sich, dass es tatsächlich Gemeinderäte gibt, die noch ohne das schnurlose Telefon für den Hosensack auskommen. Niklaus Scherr (al.) strich nicht ohne Stolz in der Stimme heraus, dass er gut ohne Handy durchs Leben gehe, ohne deswegen ein Neandertaler zu sein. Zu dieser Gruppe zählt sich auch Ueli Nagel (gp.), einer der beiden Postulanten. Für ihn steht der Gesundheitsschutz im Vordergrund, gerade weil die Langzeitfolgen noch nicht bekannt sind. Und solange die Forscher sogar über die kurzfristigen Folgen uneins seien, spreche nichts gegen ein Moratorium. Ganz anderer Meinung ist da Stadträtin Kathrin Martelli, die darauf hinwies, dass der Bund die Grenzwerte bestimme und damit den Gemeinden kein Handlungsspielraum bleibe. Deshalb sei ein Moratorium gar nicht zulässig und der Beschluss einer solchen Massnahme reiner Betrug am Volk, da man vorgebe, Einfluss nehmen zu können. Die Stadt habe aber Möglichkeiten, über die Baubewilligungen steuernd und kontrollierend zu wirken. Jurist Mischa Morgenbesser (fdp.) führte ebenfalls das übergeordnete Recht ins Feld und wunderte sich darüber, dass die Linken an diesem Postulat festhalten wollten. Das Problem seien gar nicht die Antennen, sondern die punkto Strahlung viel gefährlicheren Handys. Deshalb müsste den Leuten eher der vernünftige Umgang mit den Geräten vermittelt werden. Die Grünen zielten aber einfach destruktiv auf ein Verbot für das Errichten von Antennen ab. Die SVP und die CVP schlossen sich den Argumenten der FDP an. Rolf Kuhn (sp.) wollte die Aussichtslosigkeit eines Moratoriums gar nicht in Abrede stellen, erhofft sich aber davon trotzdem ein starkes Signal mit landesweiter Strahlkraft. Eigenartig verhielt sich die EVP, um ihren ehemaligen Fraktionskollegen Willy Furter, der das Postulat zusammen mit Nagel eingereicht hatte, nicht vor den Kopf stossen zu müssen. Ein Ergänzungsantrag der SP kam Richard Rabelbauer (evp.) gerade recht, um sich zu einem Ja durchringen zu können. Durch die Ergänzung sei das Postulat bis zur Harmlosigkeit abgeschwächt und damit für seine Partei knapp unterstützenswert worden. Am Schluss sahen sich SVP, FDP und CVP einer Mehrheit aus SP, Grünen, AL, EVP und SD gegenüber und unterlagen in der Abstimmung mit 51 zu 69 Stimmen. An den nächsten Studien über die Auswirkungen der Mobilfunktechnologie wird bereits gearbeitet, auf die nächste Diskussion über die Belastung der Bevölkerung durch die Strahlen muss wie auf neue Forschungsergebnisse mit Sicherheit nicht lange gewartet werden. An der Gegensätzlichkeit der Argumente wird sich noch eine Zeit lang nicht viel ändern.
Stellungnahme
zur ETH-Studie; TNO-Replikation vom 06.06.06 Die Meldungen über die „Entwarnung zur Schädlichkeit
von UMTS-Strahlung“ nach der veröffentlichten ETH-Studie vom 6. Juni
2006 sind sehr gefährlich. Die ETH-Studie
beinhaltete pro Proband 4 Sitzungen à 45 Minuten mit jeweils einer
Woche Abstand. Diese mussten dann Fragebogen ausfüllen und
Reaktionstests bestehen. Der wirkliche
Versuch findet aber täglich statt, da werden die Menschen 24 Stunden
lang, Tag und Nacht, monate-, ja jahrelang im Umkreis von Sendern
bestrahlt. Eine
„Entwarnungs-Meldung“ ist deshalb gefährlich, weil Menschen die
sich nicht näher mit dieser Thematik befassen, nun der Meinung sind,
dass „alles“ unschädlich sei. Es wurde jedoch in der Studie
lediglich die kurzfristige Störung des Wohlbefindens durch
UMTS-Mobilfunkstrahlung getestet. Herr Peter Achermann, Leiter dieser
Studie, betont selber: „Wir können keine Rückschlüsse auf andere
kurzfristige Effekte oder einen Zusammenhang zwischen einer
langfristigen, chronischen Bestrahlung durch UMTS-Basisstationen und
einem allfälligen Gesundheitsrisiko ziehen“. Die Bevölkerung
sollte in den Medien klar erfahren, dass dies keine Studie war die z.B.
die Beeinträchtigung der Zellkommunikation, der DNS-Erbfaktoren oder
des Immunsystems erforschte sowie auch keine Blutanalysen gemacht
wurden. Die Studie befasst sich auch nicht mit der Beeinflussung der
schon seit Jahren wirkenden GSM-Strahlung. Zudem wissen
viele Menschen nicht, dass die schnurlosen DECT-Telefone, die fast jeder
zu Hause hat, wie ein Mobilfunksender in der eigenen Stube wirken. Diese
senden 24 Stunden lang, auch wenn nicht telefoniert wird. Die Wiener Ärztekammer,
das britische Gesundheitsministerium, die dänischen Gesundheitsbehörden
sowie auch das Schweizer Bundesamt für Gesundheit raten zu höchster
Vorsicht bei übermässigem und unkontrolliertem Handy-Gebrauch.
Zahlreiche, unabhängig finanzierte wissenschaftliche weltweite Studien
ergaben in den letzten Jahren besorgniserregende Resultate. Und nun kommt die
Schweiz mit einer Kurzzeit-Studie und überall liest man:
„Entwarnung“. Was
bezweckt diese Studie eigentlich? Könnte es nun als grünes Licht
interpretiert werden für die Aufhebung der Bewilligungs-blockaden, die
viele Gemeinden erlassen hatten, bis die Resultate der Replikation der
vor 3 Jahren in den Niederlanden publizierten, sogenannten TNO-Studie
erfolgt sei? Kann nun also weiteraufgerüstet werden, mit dem Segen des
Staates? Zum Anklicken
diverses zu dieser Studie:
Für weitere Informationen zu "Schweizerische Wimax Lizenzen" finden Sie am Schluss dieses Textes einen Link. Anfangs März
2006 reichte Gigaherz.ch, die Schweizerische Interessengemeinschaft
Elektrosmog-Betroffener, beim Bundesgericht in Lausanne eine
Verwaltungsbeschwerde gegen die Eidg. Kommunikationskommission COMCOM
und das Bundesamt für Kommunikation BAKOM ein. Dies In Sachen
Ausschreibung und Erteilung von 3 Funkkonzessionen für die sogenannte
Erbringung von Fernmeldediensten über den drahtlosen Breitbandanschluss
(Broadband Wireless Access) BAW in der Schweiz. Die Begründung
lautete: Da diese
Kleinantennen der Endgeräte entweder an Fassaden oder auf Dächern
montiert und infolgedessen mittels Baupublikation auszuschreiben sind,
wird
es auch in diesem Fall zu Massenprotesten, Masseneinsprachen und Massenbeschwerden
kommen. Wenn schon heute jede Mobilfunkantenne im Schnitt zu 100
Baueinsprachen führt, wären dann theoretisch von der Verwaltung und
den Gerichten eine Flut von 36 Millionen Einsprachen zu bewältigen. Da
diese Kleinantennen an Fassaden oder laut im Umlauf befindlichen
Prospekten sogar an Balkongeländern montiert werden könnten, ist wegen
der Nähe zu bewohnten Räumen bei Nachbarn der NIS-Anlagewert von 6V/m
nicht realisierbar. Der NIS-Grenzwert wird zudem nicht einzuhalten sein,
weil bei „nur“ 120 Basisstationen pro Anbieter, die Endgeräte
(Kleinantennen) zum Teil Distanzen von über 50 km zu überwinden haben
und das zum grösseren Teil erst noch ohne Sichtverbindung. Es ist
leider zu erwarten, dass es deshalb zu zahlreichen illegalen Antennenbauten und zu ebenso
zahlreichen Streitigkeiten unter Nachbarn kommen wird. Gesundheitliche
Gefahren: Wir haben guten
Grund zur Annahme dass nach einer ev. Inbetriebnahme von BWA resp. WIMAX
eine ähnliche wenn nicht gar grössere Lawine an Klagen losbrechen und
die Gerichte über Jahre, wenn nicht über Jahrzehnte beschäftigen
wird. Strafrechtliche
Aspekte: Konflikt mit
dem Raumplanungsgesetz: Fehlende
staatliche Regulierung: Fehlende
Messbarkeit: Schlussbemerkungen: Was hier
stattfindet, ist ein weiterer Flächen deckender unfreiwilliger
Freilandversuch am lebenden Menschen, wie es ihn in der Geschichte noch
nie gegeben hat. Es ist mehr als befremdend, dass offizielle Stellen und
Bundesämter, die vornehmlich mit den Steuern der Schweizer Bevölkerung
finanziert werden, nicht deren Schutz als oberstes Ziel haben, sondern
sich einseitig auf die Interessen der finanziell potenten Industrie
konzentrieren. Die Antwort des
Bundesgerichts in ein für „Otto Normalbürger“ verständliches
Deutsch übersetzt: Bei der
Konzessionsausschreibung handle es sich um eine sogenannte Zwischenverfügung
einer Bundesstelle. Und Zwischenverfügungen seien nicht anfechtbar.
Eine anfechtbare Hauptverfügung sei dann erst die Konzessionserteilung
und nicht bereits die Ausschreibung dazu. Und eine Hauptverfügung bei
einer Konzessionserteilung könnten ausschliesslich die nicht berücksichtigten
Konzessionsgesuchsteller, das heisst die in der Versteigerung
Unterlegenen, anfechten. Und zu diesen würde Gigaherz als an der
Auktion Unbeteiligte nicht gehören, weil kein schützenswertes
Interesse an einer Konzessionsvergabe vorhanden sei. Zudem hätte
Gigaherz bereits auf die Ausschreibung im Bundesblatt reagieren müssen
und nicht erst bei der Ausschreibung der Auktion im Internet. Alle anderen in
der Beschwerde aufgeführten Aspekte interessierte das Bundesgericht
nicht im Entferntesten. Immerhin wurde
Gigaherz damit vertröstet, dass der Rechtsschutz
Elektrosmog-Betroffener damit gewährleistet sei, dass diese dann bei
allen 360'000 Baugesuchen für Wi-Max-Antennen, Baueinsprachen und
Baubeschwerden führen dürften. Quellenangabe:
www.gigaherz.ch Zu: Schweizerische Wimax Lizenzen: klicken Sie hier.....
Warnplakate in
Wiener Arztpraxen Die Wiener Ärztekammer mahnt mit einer Plakataktion zu vernünftigem Handygebrauch: Alle Wiener Arztpraxen und Spitäler werden mit knallgelben Plakaten ausgestattet, um vor möglichen Gefahren durch häufiges und unkontrolliertes Telefonieren mit dem Handy zu warnen. Aufgelistet werden dabei auch die „10 medizinischen Handy-Regeln“, die eine maximale Reduzierung der Strahlenexposition garantieren sollen, ganz nach dem Motto „Sicher ist sicher“. “Wir haben uns zu dieser Aktion entschlossen, da auf Grund der Ergebnisse letzter Studien mögliche negative Langzeitwirkungen durch Mobilfunkstrahlen nicht auszuschliessen sind“, betonte der Wiener Ärztekammerpräsident Walter Dorner. Für die Ärzteschaft gelte dabei uneingeschränkt das Vorsorgeprinzip: „Solange sich die Hinweise auf Langzeitgefährdungen des Menschen in Laborversuchen verdichten und wir die Spätfolgen nicht wirklich abschätzen können, ist maximale Vorsicht anzuraten!“. Die Plakate in
Originalgrösse können gratis bestellt werden bei: Pressestelle Ärztekammer
für Wien, Direktwahl: 0043 1 515011223 oder via mail:
pressestelle@aekwien.at
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