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Aktuelles  -  Wichtiges
 

  

Die Homepage wird nicht ganz regelmässig aktualisiert. Aktuelle Information finden Sie z.B. auf:
diagnose-funk, gigaherz oder
www.buergerwelle-schweiz.org  

 

Juni 2010, Internationale und Nationale Nachrichten zum Thema Elektromagnetische Strahlung: 1. Ausgabe der diagnose-funk (Umwelt- und Verbraucherorganisation zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung

8. März 2010, 20.15 Uhr in Erlenbach: Vortrag von Landwirt H. Sturzenegger (Persönliche Erfahrungen von Mobilfunk an den Beislpielen: Kälber, Blutuntersuchungen, Schleiereulen, usw.)

Kein Grund zur Entwarnung durch Alzeimer-Studie (19. Jan. 2010)

Leitfaden Mobilfunk: Hilfe für Gemeinden bei der Beurteilung von Mobilfunkantennen (14.01.2010)

Ú Petition zur Unterstützung der parlamentarischen Initiative vom 4. Juni 2009, Erklärung, Unterstützer
     und Unterschriftenbogen sowie Aktuelles....Klicken Sie bitte folgenden Link an:    
     http://www.funkstrahlung.ch/Petitionstext.html

Ú Die Parlamentarische Initiative mit 54 Unterschriften von Nationalräten
Ú Für Französische  Texte :   http://www.funkstrahlung.ch/Francais.html
Ú Für Italiänische Texte:  http://www.funkstrahlung.ch/Italiano.html

WHO (Weltgesundheitsorganisation) beaufsichtigt Langzeitstudie (Infos dazu) Herbst 2009

7. Nationaler Kongress Elektrosmog am 21. November 2009

Mobiltelefon und Hirntumor: 15 Gründe zur Sorge - August 2009

Schweiz: 2000 neue Antennen geplant!

Belgien: Studie führt zu Grenzwertsenkung, Juli 2009

NISV-Revision 01.07.2009: Bundesrat fürchtet Grenzwertdiskussion - Keine gesundheitliche Vorsorge

Studie: DNA Bruch Immunsystem.....

-Neue Studie des Schweiz. Nationalfonds über die elektro-magnetische Strahlungsbelastung, Mai 2009
- Uebersetzte Zusammenfassung der Studie

Frankreich: Handy-Verbot in Schulen, 28. Mai 2009

Drei Französische Gerichtsurteile (März 2009), die mit dem Vorsorgeprinzip ernst machen!

Schweiz: 1000 neue Antennen geplant!

Grenzwertsenkung: Jetzt ! ! !
Die Verordnung zum Schutze vor nichtionisierender Strahlung soll revidiert werden. Das Vernehmlassungsverfahren ist eröffnet und es können bis Ende Februar 2009 Stellungnahmen abgegeben werden. Mobilfunkkritiker in der ganzen Schweiz fordern in diesem Zusammenhang eine Senkung der viel zu hohen Grenzwerte für Mobilfunkanlagen. Jeder ist eingeladen, eine Stellungnahme abzugeben. Bitte schicken Sie noch heute Ihre Stellungnahme ab. Motivieren Sie auch Freunde und Bekannte dazu. Hier zum Anklicken und ausdrucken:
Erklärungsbrief
Begleitschreiben an Bundesrat Leuenberger
Stellungnahme NISV-Revision an BAFU

Prise de position concernant  ORNI à OFEV
Presa di posizione sulla ORNI per UFAM

Handy-Info-Faltblatt der Stadt Zürich (Herbst 2008): Der Zürcher Schulgesundheitsdienst veranlasste eine Verteilung dieses Merkblattes an alle Mittel- und OberstufenschülerInnen

Ereute Bestätigung an der Universität in Schweden (Nov. 2008): Durchlässigkeit der Blut-Hirn-Schranke und Schädigung von Nervenzellen unter Mobilfunkbestrahlung 

Schwedische Wissenschaftler warnen (Sept. 2008):
Handynutzer unter 20 Jahren entwickeln ein fünffach höheres Risiko im späteren Leben an
Gehirntumoren wie Gliomen und Neuromen zu erkranken.
(Den Originalartikel aus "The Independent" finden Sie unter dem Link, gleich unter dem Bild)

Werden Liechtensteins Grenzwertsenkungen auch wirkliche Grenzwerksenkungen sein?

Liechtenstein senkt die Grenzwerte: Info Bericht und TV-Beitrag

6. Nationaler Kongress zu Elektrosmog am 25. Oktober 2008:
à Kurzprogramm
à Ausführlicheres Programm

Appell an alle Internetnutzer (Juni 2008)

Petition zur Senkung der Grenzwerte, 2008

Neue Studie (Mai 2008): Die Benutzung eines Mobiltelefons während der Schwangerschaft kann Ihr Baby ernsthaft gefährden

Seminar: Erkennen-sanieren von: Elektrosmog, usw. 18. April 2008 in Zürich

Vorbildliche Gemeinden: Liste der mutigen Kommunal- und Gerichtsentscheide in der Schweiz und FL

Baumschäden: DVD zum bestellen "Hochfrequenzsender verursachen Baumschäden - eine Beweisführung" 

Neue Studie, Januar 2008: Stark erhöhtes Krebsrisiko um einen Mobilfunksender
Der österreichische C-Netz-Mobilfunksender wurde von 1984 bis 1997 auf der Frequenz 434 MHz betrieben. Bei Strahlungwerten über 0.6 V/m (= 1/5 des Schweizer Anlagegrenzwertes von 3 V/m) war das Risiko für alle Krebsarten 5- bis 8-fach, für Brustkrebs 23-fach, für Gehirntumor 121-fach erhöht.
à à à Hier finden Sie eine Zusammenfassung. Die Original-Studie finden Sie auf der Homepage-Seite "Wissen - Studien".

Filmvorführung am 3. März 2008 in Erlenbach: Baumschäden durch Mobilfunk

Petition zum selber anpassen (genauere Erklärungen dazu auf der Seite "Wissen - Petitionen/Appelle"

Aus einer Berner Tierarztpraxis: Krankheitsursache "Elektromagnetische Hochfrequenzen
durch hauseigene Telefonanlagen und Hausnetzwerke"

Pariser Bibliotheken schalen Drathlos-Netze ab (6. Dez. 2007)
Etliche Mitarbeiter hatten über körperliche Beschwerden geklagt.
Nun wurden die W-Lans (Computer-Funkverbindungen) vieler öffentlicher Bibliotheken in Paris vorsorglich abgeschaltet.

Ärztezeitung, Nov. 2007: Kinder und Handys - Vorsicht!

Tagung in Winterthur 24.01.2008: "Standortplanung von Mobilfunkanlagen in der Nutzungsplanung"
Organisator: Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis der Hochschule St. Gallen HSG. 

Missbildungen: Bauer klagt auf Schadenersatz!

Krebs bei Spitalangestellten

Gesundheitliche Mobilfunkrisiken - heute wissenschaftlich erwiesen!
Vortrag gehalten beim Runden Tisch des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms

Interphone-Projekt (F) gibt Hinweis auf Hirntumore

Stadtrat Rapperswil Jona beschliesst 3jähriges Moratorium für die Einrichtung neuer Mobilfunkantennen

Strahlenbelastung im Kinderzimmer!

EU-Agentur vergleicht WLAN-Strahlung mit Asbest!

Handy statt Festnetztelefone zu Hause: Der Strahlungspegel steigt und steigt ! ! !

Verwaltungsgericht beanstandet das Qualitätssicherungssystem einer Mobilfunkbetreiberin

Kritik zum Nationalen Forschungsprogramm NFP57 "Nichtionisierende Strahlung - Umwelt und Gesundheit":
ÚMedienmitteilung vom 27.06.07 der Umweltorganisation "diagnose-funk"
ÚDetaillierte Stellungnahme zur Auswahl der Forschungsprojekte und deren Studiendesigns

Ein Artikel zu Mobilfunkstrahlung in Zusammenhang mit Tieren auf Bauernhöfen

Stäfa nahm Initiative "Antennenfreie Wohn- und Industriezonen" an

WLAN: Vorsicht im Klassenzimmer!

WHO in der Kritik wegen Missachtung von Beweisen

"Burnout" durch Elektrosmog: Ein Erlebnisbericht

WLAN: Drathlose Computernetzwerke strahlen teils erheblich!

WLAN in SBB: Artikel der NZZ 8.5.07

Wireless in den Bergen: Bedenkliche Entwicklung....

Erhöhte Brustkrebszahlen bei jungen Frauen (April 2007)

Das grosse Bienensterben

Bayerischer Landtag rät Schulen von WLAN ab.

Kritische Stellungnahme zum WLAN Bericht von BAG / BAKOM / BAFU "Risikopotenzial von drathlosen Netzwerken"

Brüssel: Neu, tieferer Strahlungs-Grenzwert als in der Schweiz!

Mobilfunkfirmen dürfen selber kontrollieren, ob ihre Antennen zu stark strahlen

Neue Studie macht Angst.... (Blick, 2. Febr.) : Handy am Ohr: Hirntumor?

Medien und Mobilfunk ? !: Internationale Zeitschrift für Journalismus, Januar 2007

Achtung Eltern ! : Strahlend spielen - Nintendo DS mit Funkstrahlen

Parlamentarische Vorstösse vom Dez. 2006 zu: Kinder vor Elektrosmog schützen

 Eine Millionen Dollar schwere Mobilfunkstudie warnt vor Gehirntumoren: Aktueller DVD Film "Der Handykrieg"

Die erste Antenne ist gefallen!

Unbedenklich" und "gering" sei die Strahlenbelastung in der Stadt Zürich
behaupten die Behörden. Das stimmt nicht.....

Finanzierung beeinflusst Studienergebnisse: UNI Bern

Terre des hommes propagiert gesundheitsschädliches Verhalten

Wireless-Firmen rüsten Schweizer Städte mit drathlosem Breitband-Internet auf

 

Ausschreibung und Erteilung von 3 Funkkonzessionen für die sogenannte Erbringung von Fernmeldediensten über den drahtlosen Breitbandanschluss (Broadband Wireless Access) BAW in der Schweiz

Für weitere Informationen zu "Schweizerische Wimax Lizenzen" finden Sie am Schluss dieses Textes einen Link.

Anfangs März 2006 reichte Gigaherz.ch, die Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener, beim Bundesgericht in Lausanne eine Verwaltungsbeschwerde gegen die Eidg. Kommunikationskommission COMCOM und das Bundesamt für Kommunikation BAKOM ein. Dies In Sachen Ausschreibung und Erteilung von 3 Funkkonzessionen für die sogenannte Erbringung von Fernmeldediensten über den drahtlosen Breitbandanschluss (Broadband Wireless Access) BAW in der Schweiz.

Beantragt wurde:
Der COMCOM und dem BAKOM sei die Vergabe von 3 Konzessionen für BWA resp. WIMAX zu untersagen.

Die Begründung lautete:
Drei BWA-Konzessionen sollen im 2. Quartal 2006 per Auktion vergeben werden, um WIMAX in der Schweiz zu ermöglichen. Mit der Konzessionierung will die eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) angeblich die Versorgung mit Breitbandanschlüssen fördern und den Wettbewerb im Bereich der Breitbandanschlüsse beleben. Diese Auktion soll das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) im Auftrag der ComCom durchführen.

Was soll mit BWA resp. WIMAX möglich werden?
Anbieter ohne eigenes Kabelnetz sollen die Möglichkeit erhalten, Kunden einen eigenen direkten breitbandigen Zugang zum Internet über einen drahtlosen Anschluss (per Funk) anzubieten oder W-LAN Hotspots von Geschäftskunden über einen drahtlosen Anschluss (per Funk) anzuspeisen. Die neuen Konzessionen sollen im Frequenzbereich von 3.41 – 3.6 Gigahertz - also bereits im Radarbereich - erteilt werden. Vorgesehen sind Punkt-zu-Mehrpunktverbindungen. Das heisst, dass eine Basisstation (Grossantenne) gleichzeitig zahlreiche Endgeräte (Kleinantennen) bedient, und zwar bidirektional. Das bedeutet: der Datenfluss läuft sowohl von der Gross- zu der Kleinantenne, wie umgekehrt. Vorgesehen seien auch sogenannt nomadische Dienste, das heisst, dass überall im Land mit einem portablen Computer und einer portablen Kleinantenne mit dem System kommuniziert werden kann.

Jeder der 3 Konzessionäre muss sich verpflichten, bis Ende 2009 mindestens je 120 Basisstationen (Grossantennen), über das ganze Land verstreut, zu errichten. Bedenkt man, dass zu jeder Basisstation (Grossantenne) noch mindestens 1000 Endgeräte (Kleinantennen) hinzukommen, ergibt das einen Zuwachs im Schweizer Antennenwald von mindestens 360'000 Antennen.

Da das WIMAX oder BWA-System im Bereich von 3.4-3.6 GHz arbeitet, ist es hoffnungslos ohne separate Aussenantenne zu kommunizieren. Denn mit diesen kurzen Wellen im Radarbereich ist es schlicht nicht möglich, irgendwelche Mauern zu durchdringen.
Ebenso hoffnungslos ist es, da das System auch ohne Sichtverbindung vom Endgerät (Kleinantenne) zur Basisstation hin Daten übertragen muss, diese Klein- oder Aussenantennen mit Sendeleistungen unter 6 Watt ERP betreiben zu wollen. Das bedeutet, dass mindestens nochmals 360'000 Kleinantennen der NISV und somit der Bewilligungspflicht zu unterstellen wären. Die logische Folge wird der Zusammenbruch der Verwaltung und der Gerichtsinstanzen sein?

Da diese Kleinantennen der Endgeräte entweder an Fassaden oder auf Dächern montiert und infolgedessen mittels Baupublikation auszuschreiben sind, wird es auch in diesem Fall zu Massenprotesten, Masseneinsprachen und Massenbeschwerden kommen. Wenn schon heute jede Mobilfunkantenne im Schnitt zu 100 Baueinsprachen führt, wären dann theoretisch von der Verwaltung und den Gerichten eine Flut von 36 Millionen Einsprachen zu bewältigen. Da diese Kleinantennen an Fassaden oder laut im Umlauf befindlichen Prospekten sogar an Balkongeländern montiert werden könnten, ist wegen der Nähe zu bewohnten Räumen bei Nachbarn der NIS-Anlagewert von 6V/m nicht realisierbar. Der NIS-Grenzwert wird zudem nicht einzuhalten sein, weil bei „nur“ 120 Basisstationen pro Anbieter, die Endgeräte (Kleinantennen) zum Teil Distanzen von über 50 km zu überwinden haben und das zum grösseren Teil erst noch ohne Sichtverbindung. Es ist leider zu erwarten, dass es deshalb zu zahlreichen illegalen Antennenbauten und zu ebenso zahlreichen Streitigkeiten unter Nachbarn kommen wird.

Gesundheitliche Gefahren:
Wie bereits ausgeführt, ist der Betrieb von BWA resp. WIMAX mit Frequenzen zwischen 3.4 und 3.6 GHz, also im Radarbereich vorgesehen, das heisst, in einem Bereich, der im Hinblick auf Gesundsheitsschäden bereits erforscht ist und in welchem zahlreiche gravierende Schadenberichte vorliegen.
Aus wissenschaftlicher Sicht geht man bei der Anwendung neuer Techniken zunächst von einer Unschädlichkeitsvermutung aus. Erst, wenn sich nach der Einführung Verdachtsmomente für schädliche Auswirkungen zeigen, erfolgt eine Überprüfung. Die Risiken für BWA resp. WIMAX könnten infolge der schlechten Datenlage nur schlecht bis überhaupt nicht eingeschätzt werden, wird von Befürwortern gerne behauptet. Was jedoch, an wissenschaftlichen Studien dazu greifbar ist, ist absolut erschreckend.

Wir haben guten Grund zur Annahme dass nach einer ev. Inbetriebnahme von BWA resp. WIMAX eine ähnliche wenn nicht gar grössere Lawine an Klagen losbrechen und die Gerichte über Jahre, wenn nicht über Jahrzehnte beschäftigen wird.

Strafrechtliche Aspekte:
Vom Bundesgericht zu prüfen wäre, ob unter der gegebenen Datenlage mit dem Betrieb eines BAW- resp. WIMAX-Netzes bereits strafrechtliche Tatbestände erfüllt sind.

Konflikt mit dem Raumplanungsgesetz:
Die 360 BAW- resp. WIMAX Grossantennenanlagen müssen aus technischen Gründen, d.h infolge der erforderlichen Reichweiten mit Sichtverbindung zu den Endgeräten (Kleinantennen), ausschliesslich ausserhalb der Bauzonen, möglichst in erhöhten Lagen auf markanten Hügeln und Bergen, errichtet werden. Da es sich hier um industriell-gewerbliche Bauten zu kommerziellen Zwecken handelt, gibt es unüberbrückbare Diskrepanzen zum Raumplanungsgesetz.

Fehlende staatliche Regulierung:
Für BAW resp. WIMAX gibt es weder eine Vollzugs- noch eine Messempfehlung des BAFU resp. des METAS. Es darf doch nicht sein, dass da millionenschwere Konzessionen vergeben werden, ohne dass die Konzessionäre wissen, was genau sie zu tun resp. zu lassen haben. Es wird wieder, wie seinerzeit beim GSM-System zuerst ein Netz aufgebaut und dann die Vollzugs- und Messempfehlung den Gegebenheiten angepasst.

Fehlende Messbarkeit:
Heute 2½ Jahre nach Baubeginn des UMTS-Netzes ist nicht einmal diese Strahlung messbar, geschweige denn eine solche die im Frequenzspektrum 2.5Gigahertz höher oben liegt. Es wird nicht einmal möglich sein, die Einhaltung der Grenzwerte zu überprüfen. Es sei denn man nehme eine Ungenauigkeit von Faktor 4.3 in Kauf wie zur Zeit beim UMTS-System.

Schlussbemerkungen:
Breitbanddienste können ebenso gut über Kabelnetze angeboten werden. Sogar entlegenste Berggebiete sind mit technisch einwandfreien Kabelnetzen, darunter sind auch Telefon-Freileitungsnetze zu verstehen, ausgerüstet, die zum Teil noch nicht einmal 10 Jahre alt sind.

Was hier stattfindet, ist ein weiterer Flächen deckender unfreiwilliger Freilandversuch am lebenden Menschen, wie es ihn in der Geschichte noch nie gegeben hat. Es ist mehr als befremdend, dass offizielle Stellen und Bundesämter, die vornehmlich mit den Steuern der Schweizer Bevölkerung finanziert werden, nicht deren Schutz als oberstes Ziel haben, sondern sich einseitig auf die Interessen der finanziell potenten Industrie konzentrieren.

Die Antwort des Bundesgerichts in ein für „Otto Normalbürger“ verständliches Deutsch übersetzt:

Bei der Konzessionsausschreibung handle es sich um eine sogenannte Zwischenverfügung einer Bundesstelle. Und Zwischenverfügungen seien nicht anfechtbar. Eine anfechtbare Hauptverfügung sei dann erst die Konzessionserteilung und nicht bereits die Ausschreibung dazu. Und eine Hauptverfügung bei einer Konzessionserteilung könnten ausschliesslich die nicht berücksichtigten Konzessionsgesuchsteller, das heisst die in der Versteigerung Unterlegenen, anfechten. Und zu diesen würde Gigaherz als an der Auktion Unbeteiligte nicht gehören, weil kein schützenswertes Interesse an einer Konzessionsvergabe vorhanden sei. Zudem hätte Gigaherz bereits auf die Ausschreibung im Bundesblatt reagieren müssen und nicht erst bei der Ausschreibung der Auktion im Internet.
Frage an die Leser: Was ist das Bundesblatt? Wer kennt so etwas?

Alle anderen in der Beschwerde aufgeführten Aspekte interessierte das Bundesgericht nicht im Entferntesten.

Immerhin wurde Gigaherz damit vertröstet, dass der Rechtsschutz Elektrosmog-Betroffener damit gewährleistet sei, dass diese dann bei allen 360'000 Baugesuchen für Wi-Max-Antennen, Baueinsprachen und Baubeschwerden führen dürften.

 Quellenangabe: www.gigaherz.ch

Zu: Schweizerische Wimax Lizenzen: klicken Sie hier.....

 

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