|
Mobilfunk mit Mass in Erlenbach | ||
| Verein Mitgliedschaft Messungen Kontakte und Vorstand Aktuelles/Wichtiges Wissen Links |
Die Homepage wird nicht
ganz regelmässig aktualisiert. Aktuelle Information finden Sie z.B. auf:
Kein Grund zur Entwarnung durch Alzeimer-Studie (19. Jan. 2010) Leitfaden Mobilfunk: Hilfe für Gemeinden bei der Beurteilung von Mobilfunkantennen (14.01.2010) Ú
Petition zur
Unterstützung der parlamentarischen Initiative vom 4. Juni 2009,
Erklärung, Unterstützer WHO (Weltgesundheitsorganisation) beaufsichtigt Langzeitstudie (Infos dazu) Herbst 2009 7. Nationaler Kongress Elektrosmog am 21. November 2009 Mobiltelefon und Hirntumor: 15 Gründe zur Sorge - August 2009 Schweiz: 2000 neue Antennen geplant! Belgien: Studie führt zu Grenzwertsenkung, Juli 2009 NISV-Revision 01.07.2009: Bundesrat fürchtet Grenzwertdiskussion - Keine gesundheitliche Vorsorge Studie: DNA Bruch Immunsystem.....
-Neue Studie des Schweiz.
Nationalfonds über die elektro-magnetische Strahlungsbelastung, Mai 2009
Frankreich: Handy-Verbot in Schulen, 28. Mai 2009 Drei Französische Gerichtsurteile (März 2009), die mit dem Vorsorgeprinzip ernst machen! Schweiz: 1000 neue Antennen geplant!
Grenzwertsenkung: Jetzt ! ! !
Schwedische Wissenschaftler warnen (Sept. 2008): Werden Liechtensteins Grenzwertsenkungen auch wirkliche Grenzwerksenkungen sein? Liechtenstein senkt die Grenzwerte: Info Bericht und TV-Beitrag
6. Nationaler Kongress zu
Elektrosmog am 25. Oktober 2008: Appell an alle Internetnutzer (Juni 2008) Petition zur Senkung der Grenzwerte, 2008 Seminar: Erkennen-sanieren von: Elektrosmog, usw. 18. April 2008 in Zürich Vorbildliche Gemeinden: Liste der mutigen Kommunal- und Gerichtsentscheide in der Schweiz und FL Baumschäden: DVD zum bestellen "Hochfrequenzsender verursachen Baumschäden - eine Beweisführung"
Neue
Studie, Januar 2008: Stark erhöhtes Krebsrisiko um einen
Mobilfunksender
Filmvorführung am 3. März 2008 in Erlenbach: Baumschäden durch Mobilfunk Petition zum selber anpassen (genauere Erklärungen dazu auf der Seite "Wissen - Petitionen/Appelle"
Aus einer Berner Tierarztpraxis: Krankheitsursache "Elektromagnetische
Hochfrequenzen
Pariser Bibliotheken schalen Drathlos-Netze ab (6. Dez. 2007) Ärztezeitung, Nov. 2007: Kinder und Handys - Vorsicht!
Tagung in Winterthur 24.01.2008: "Standortplanung von Mobilfunkanlagen
in der Nutzungsplanung" Missbildungen: Bauer klagt auf Schadenersatz!
Gesundheitliche
Mobilfunkrisiken - heute wissenschaftlich erwiesen! Interphone-Projekt (F) gibt Hinweis auf Hirntumore Strahlenbelastung im Kinderzimmer! EU-Agentur vergleicht WLAN-Strahlung mit Asbest! Handy statt Festnetztelefone zu Hause: Der Strahlungspegel steigt und steigt ! ! ! Verwaltungsgericht beanstandet das Qualitätssicherungssystem einer Mobilfunkbetreiberin
Kritik zum Nationalen
Forschungsprogramm NFP57 "Nichtionisierende Strahlung - Umwelt und
Gesundheit": Ein Artikel zu Mobilfunkstrahlung in Zusammenhang mit Tieren auf Bauernhöfen Stäfa nahm Initiative "Antennenfreie Wohn- und Industriezonen" an WLAN: Vorsicht im Klassenzimmer! WHO in der Kritik wegen Missachtung von Beweisen "Burnout" durch Elektrosmog: Ein Erlebnisbericht WLAN: Drathlose Computernetzwerke strahlen teils erheblich! WLAN in SBB: Artikel der NZZ 8.5.07 Wireless in den Bergen: Bedenkliche Entwicklung.... Erhöhte Brustkrebszahlen bei jungen Frauen (April 2007) Bayerischer Landtag rät Schulen von WLAN ab. Brüssel: Neu, tieferer Strahlungs-Grenzwert als in der Schweiz! Mobilfunkfirmen dürfen selber kontrollieren, ob ihre Antennen zu stark strahlen Neue Studie macht Angst.... (Blick, 2. Febr.) : Handy am Ohr: Hirntumor? Medien und Mobilfunk ? !: Internationale Zeitschrift für Journalismus, Januar 2007 Achtung Eltern ! : Strahlend spielen - Nintendo DS mit Funkstrahlen Parlamentarische Vorstösse vom Dez. 2006 zu: Kinder vor Elektrosmog schützen Die erste Antenne ist gefallen!
Unbedenklich" und "gering" sei die Strahlenbelastung in der Stadt
Zürich Finanzierung beeinflusst Studienergebnisse: UNI Bern Terre des hommes propagiert gesundheitsschädliches Verhalten Wireless-Firmen rüsten Schweizer Städte mit drathlosem Breitband-Internet auf
Für weitere Informationen zu "Schweizerische Wimax Lizenzen" finden Sie am Schluss dieses Textes einen Link. Anfangs März
2006 reichte Gigaherz.ch, die Schweizerische Interessengemeinschaft
Elektrosmog-Betroffener, beim Bundesgericht in Lausanne eine
Verwaltungsbeschwerde gegen die Eidg. Kommunikationskommission COMCOM
und das Bundesamt für Kommunikation BAKOM ein. Dies In Sachen
Ausschreibung und Erteilung von 3 Funkkonzessionen für die sogenannte
Erbringung von Fernmeldediensten über den drahtlosen Breitbandanschluss
(Broadband Wireless Access) BAW in der Schweiz. Die Begründung
lautete: Da diese
Kleinantennen der Endgeräte entweder an Fassaden oder auf Dächern
montiert und infolgedessen mittels Baupublikation auszuschreiben sind,
wird
es auch in diesem Fall zu Massenprotesten, Masseneinsprachen und Massenbeschwerden
kommen. Wenn schon heute jede Mobilfunkantenne im Schnitt zu 100
Baueinsprachen führt, wären dann theoretisch von der Verwaltung und
den Gerichten eine Flut von 36 Millionen Einsprachen zu bewältigen. Da
diese Kleinantennen an Fassaden oder laut im Umlauf befindlichen
Prospekten sogar an Balkongeländern montiert werden könnten, ist wegen
der Nähe zu bewohnten Räumen bei Nachbarn der NIS-Anlagewert von 6V/m
nicht realisierbar. Der NIS-Grenzwert wird zudem nicht einzuhalten sein,
weil bei „nur“ 120 Basisstationen pro Anbieter, die Endgeräte
(Kleinantennen) zum Teil Distanzen von über 50 km zu überwinden haben
und das zum grösseren Teil erst noch ohne Sichtverbindung. Es ist
leider zu erwarten, dass es deshalb zu zahlreichen illegalen Antennenbauten und zu ebenso
zahlreichen Streitigkeiten unter Nachbarn kommen wird. Gesundheitliche
Gefahren: Wir haben guten
Grund zur Annahme dass nach einer ev. Inbetriebnahme von BWA resp. WIMAX
eine ähnliche wenn nicht gar grössere Lawine an Klagen losbrechen und
die Gerichte über Jahre, wenn nicht über Jahrzehnte beschäftigen
wird. Strafrechtliche
Aspekte: Konflikt mit
dem Raumplanungsgesetz: Fehlende
staatliche Regulierung: Fehlende
Messbarkeit: Schlussbemerkungen: Was hier
stattfindet, ist ein weiterer Flächen deckender unfreiwilliger
Freilandversuch am lebenden Menschen, wie es ihn in der Geschichte noch
nie gegeben hat. Es ist mehr als befremdend, dass offizielle Stellen und
Bundesämter, die vornehmlich mit den Steuern der Schweizer Bevölkerung
finanziert werden, nicht deren Schutz als oberstes Ziel haben, sondern
sich einseitig auf die Interessen der finanziell potenten Industrie
konzentrieren. Die Antwort des
Bundesgerichts in ein für „Otto Normalbürger“ verständliches
Deutsch übersetzt: Bei der
Konzessionsausschreibung handle es sich um eine sogenannte Zwischenverfügung
einer Bundesstelle. Und Zwischenverfügungen seien nicht anfechtbar.
Eine anfechtbare Hauptverfügung sei dann erst die Konzessionserteilung
und nicht bereits die Ausschreibung dazu. Und eine Hauptverfügung bei
einer Konzessionserteilung könnten ausschliesslich die nicht berücksichtigten
Konzessionsgesuchsteller, das heisst die in der Versteigerung
Unterlegenen, anfechten. Und zu diesen würde Gigaherz als an der
Auktion Unbeteiligte nicht gehören, weil kein schützenswertes
Interesse an einer Konzessionsvergabe vorhanden sei. Zudem hätte
Gigaherz bereits auf die Ausschreibung im Bundesblatt reagieren müssen
und nicht erst bei der Ausschreibung der Auktion im Internet. Alle anderen in
der Beschwerde aufgeführten Aspekte interessierte das Bundesgericht
nicht im Entferntesten. Immerhin wurde
Gigaherz damit vertröstet, dass der Rechtsschutz
Elektrosmog-Betroffener damit gewährleistet sei, dass diese dann bei
allen 360'000 Baugesuchen für Wi-Max-Antennen, Baueinsprachen und
Baubeschwerden führen dürften. Quellenangabe:
www.gigaherz.ch Zu: Schweizerische Wimax Lizenzen: klicken Sie hier.....
| |
| s |